Kirchensteuerabfrage

Modul "Kirchensteuerabfrage"

Aktiengesellschaften müssen einmal jährlich eine KiStAM-Abfrage beim BZSt durchführen. Diese sinnvollen Funktionen sind im Modul Kirchensteuerabfrage enthalten:

• Unterstützung für die Abfrage der Kirchensteuermerkmale zu den Aktionären

• Export der Aktionärsdaten zum Hochladen ins Steuerportal (BZStOnline-Portal)

• Import der Rückmeldungen von BZSt

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